Bereits mehrfach kam die Frage über ein anscheinend zunehmendes Ärgernis in der Gemeinde auf. Wo die Hinterlassenschaften der besten Freunde der Menschen unauffällig vor sich hin kompostieren, ist alles kein Problem. Wer aber schon mal Hundekot unter den Füßen oder gar vom Rasenmäher fein zerstäubt im Gesicht hatte, bekommt schon mal eine radikalere Sichtweise auf das Problem. Zur ernsten Gefahr wird Hundekot auf Spielplätzen, wenn Kleinkinder testen, ob das Häufchen im Gras genauso gut schmeckt wie Omas Schokokuchen vom Sonntag.
In Städten soll es schon zu Fällen von Selbstjustiz gekommen sein, wo Hundebesitzer von aufgebrachten Anwohnern mit den Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge beworfen wurden, oder – die moderne Variante von „geteert und gefedert“ – Fotos mit Namen und Adresse ins Internet gestellt haben. Soweit soll es in unserer Gemeinde lieber nicht kommen. Für umsichtige und erfahrene Hundebesitzer ist es längst zur Routine geworden, die „Häufchen“ mit einer Plastiktüte aufzunehmen und in den nächsten Mülleimer zu entsorgen.
Das gebietet nicht nur Sitte und Anstand, sondern ist in Reddelich und Brodhagen auch ordnungsrechtlich geregelt. Auf eine diesbezügliche Frage schreibt das Ordnungsamt:
Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat gemäß § 49 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz M-V die Verunreinigung ohne Aufforderung zu beseitigen. Diese Anordnung ist auch im § 5 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Reddelich enthalten. Zum Straßenkörper gehören auch der Gehweg und die Seitenstreifen. Diese Regelung ist auch Plätze anwendbar. Sollten Sie Hundehalter feststellen und namentlich kennen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wichtig für das Verfahren ist dabei immer der Tag und die Zeit der Feststellung.