In Zusammenhang mit der Entsorgung organischer Abfälle treten immer wieder Fragen auf. Dabei macht die überwiegende Mehrheit der Grundstücksnutzer es richtig und umweltgerecht. Sie belässt organisches Material auf ihrem Grundstück als Mulchmaterial oder zur Herstellung von Kompost.
Sobald Bioabfall das Grundstück verlässt, auf dem er entstanden ist, mutiert er zu Müll – ordnungsrechtlich gesehen. Wer diesen Müll zu einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb bringt, handelt rechtmäßig. Für Reddelich und Brodhagen sind die nächstgelegenen Betriebe, die Biomüll annehmen und zu Kompost verarbeiten, in Parkentin und Sandhagen zu finden. Das kostet Geld – sicherlich – und ist bei Einbeziehung des Transportes nicht sonderlich ökologisch. Aber allemal besser, als die illegale Entsorgung auf Grundstücke anderer.
Wer legal und bequem seinen Bioabfall loswerden möchte, ohne zum Gärtner und Kompostspezialisten zu werden, kann bei der Firma Nehlsen
in Bad Doberan eine Braune Tonne
mit 120 Liter Fassungsvermögen mieten. Das geht auch telefonisch unter 038203-4340. Die Miete kostet 5,- Euro
im Halbjahr. Die Tonne wird – nach telefonischer Anmeldung – mittwochs, zu einem Preis von 10,91 Euro
, geleert.
Ab 2016 wird eine neue Abfall-Satzung rechtskräftig, nach der Bioabfall von Privatgrundstücken per Grüne Tonne
entsorgt wird. Befreiungen gibt es nur bei bestätigter und gegebenenfalls nachzuweisender Eigenkompostierung. Den vollstängigen Entwurf der Satzung können Sie hier nachlesen:
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Bis dahin sollte jeder Grundstückseigentümer eine Lösung finden, die nicht zu Lasten anderer Grundstückseigentümer geht.
Ein mit Pilzen oder Schädlingen belasteter Baum und Strauchschnitt sowie Laub darf im Frühjahr und Herbst verbrannt werden. Dazu gelten klare Regeln. Die Erste ist im Eingangssatz bereits enthalten. Die Rede ist von „verbrennen“, also nicht von Verräuchern und Verschwelen. Verbrennen geht nur mit trockenem Material. Aber lesen Sie dazu den Artikel vom Oktober 2013:
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Am Ende bleibt mir noch die unangenehme Aufgabe, mahnend meinen Zeigefinger zu erheben. Es macht mir keine Freude zu wissen, dass es auch in unserer Gemeinde Zeitgenossen gibt, die ihr Grundstück auf Kosten ihrer Nachbarn in Ordnung halten. Denen möchte ich versichern: Irgendwann wird jemand ein Foto oder eine Zeugenaussage von der Müllverklappung auf Gemeindeland oder gar – wie am Schaulbarg – auf Privatgelände machen. Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Sie wird mit empfindlichen Strafen belegt, die den finanziellen Vorteil vieler Jahre zunichtemachen dürfte. Die Gemeinde wird nicht zögern, ertappte Frevler für die Aufräumkosten haftbar zu machen. Das sind wir der großen Mehrheit schuldig, die Aufwand und Kosten auf sich nimmt und rechtmäßig handelt.
Reddelich, im September 2014
Ulf Lübs