Am 14. Mai 2018 um 19:00 Uhr begrüßte die Vorsitzende des Bauausschusses (BA), Petra Schindler, die Mitglieder des Gremiums und ungewöhnlich viele Gäste zur ersten Sitzung im neuen Gemeindehaus. Auf der Tagesordnung standen viele interessante Themen.
In der Bürgerfragezeit stellten zwei Bürger ihre Baupläne vor um ein Bild von der Akzeptanz der Gemeindevertretung für ihrer Projekte zu bekommen. Der BA sah keine Gründe, die gegen die vorgestellten Projekte sprachen. Aus dem Gremium kam die Empfehlung, eine Bauvoranfrage bei der Unteren Bauaufsicht des Landkreises zu stellen. Auch der Hinweis, dass dem Landkreis das Einvernehmen der Gemeinde weitgehend egal ist und erfahrungsgemäß gerne gegen die Kommunen entscheidet, kam aus dem Gremium. Daher die Empfehlung für Bauvoranfragen. Diese kosten zwar viel Zeit, sind aber kostengünstig zur Erlangung von Rechtssicherheit.
Nach den Abstimmungen zu Formalitäten trug Herr Mahnel, vom gleichnamigen Planungsbüro, Details zum Lärmaktionsplan, zur Auswertung des von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Schallschutzgutachtens sowie zum Stand der Planungen für die Ergänzungs- und Klarstellungssatzung Reddelich vor. Im Ergebnis und nach Diskussion folgte der BA seinen Vorschlägen zur weiteren Verfahrensweise ohne förmliche Abstimmung.
Nach Abstimmung über Bauanträge wurde über einen interessanten Antrag diskutiert. Die Obstarche
stellte den Antrag, an der Streuobstwiese Grünes Klassenzimmer
einen repräsentativen Erdkeller errichten lassen zu dürfen. Die Präsentation zum Antrag zeigte anschaulich die Möglichkeiten anhand anderorts bestehender Bauwerke dieser Art. Die Idee fand die Zustimmung im BA und wurde mit der Empfehlung versehen, die baurechtlichen Möglichkeiten für dieses Projekt zu klären.
Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung, stellte Herr Wunderlich den Antrag, die Möglichkeiten zur Entschlammung des Teiches am Gutshaus in Brodhagen zu prüfen. Eine vorangegangene Überprüfung durch das Bauamt und den ZVK hat zwar ergeben, dass der Abfluss in die Moehlenbäk gewährleistet ist. Aber auch, dass dort so gut wie kein Wasser gespeichert wird, weil der Teich bis unmittelbar unter das Ablaufniveau verschlammt ist. Herr Wunderlich wies darauf hin, dass der Teich im jetzigen Zustand nicht nur als Löschwasserreservoire ausfällt, sondern auch eine Gefahr darstellt. Fällt dort jemand hinein, kann die Person sich aus eigener Kraft nicht aus dem Schlamm befreien. Der Antrag wurde protokolliert und vom Bauamt werden Lösungsvorschläge erarbeitet. Der Teich ist als Biotop beim Landkreis registriert, was die funktionale Nutzung als Feuerlösch- und Regenwasserrückhalteteich nicht gerade vereinfacht.
Im geschlossenen Teil der Sitzung ging es nicht etwa um Verschwörungen oder Pfründeverteilung. Dort ging es ausschließlich um Vorkaufsverzichtserklärungen der Gemeinde bei privaten Grundstücksverkäufen. Da dort auch zwangsläufig Personendaten behandelt werden, ist die Öffentlichkeit von den Beratungen ausgeschlossen. Die Ergebnisse der Abstimmungen wird der Bürgermeister auf der nächsten GV-Sitzung bekannt geben.