Öffentliche Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2019 für die Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, Börgerende-Rethwisch, Hohenfelde, Ostseebad Nienhagen, Reddelich, Retschow, Steffenshagen und Wittenbeck.
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Festsetzung der Zweitwohnungssteuer 2018
Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Kalenderjahr 2018 gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V. mit § 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V)
öffentliche Bekanntmachung ZwSt
Gemeinde-Haushalt-Satzung 2013
Auf der Gemeindevertretersitzung am 25. Februar wurde die Satzung für den Gemeindehaushalt beschlossen, anschließend im Amt geschrieben, vom Bürgermeister unterschrieben und besiegelt sowie veröffentlicht. Der interessierte Bürger kann jetzt wählen, ob er den Wortlaut der Satzung aus dem kleingedruckten Faksimile in den Gemeindeschaukästen, in der Auslage des Amtes oder durch Klick auf den unten stehenden Ausriss erfährt.
Den Sinn der kryptischen Textpassagen wird Ihnen ihr Gemeindevertreter erklären!
Zur Gesamtansicht (PDF-Datei) bitte in das Bild klicken!
Aushänge zur Steuerfestsetzung 2013
Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 für die Gemeinden
Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, Börgerende-Rethwisch,
Hohenfelde, Ostseebad Nienhagen, Reddelich, Retschow,
Steffenshagen und Wittenbeck
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)
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Aushang einer neuen Satzung
Seit dem 11. Dezember 2012 hängt die beschlossene Satzung mit dem sperrigen Namen: Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Reddelich aus. Diese tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Satzung im vollständigen Wortlaut können Sie unter Satzungen in dieser Site nachlesen, oder direkt unter:
Die Satzung als PDF-Dokument
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