Am 4. November traf sich sich der Gemeindebauausschuss zu einer öffentlichen Sitzung.
Neben Routineangelegenheiten wurde dort auch die Umsetzung der Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde besprochen.
Eine Beschlussempfehlung dazu konnte nicht gegeben werden, weil die Vorlagen nicht aussagefähig genug waren. Zur Information der Bürger soll das Thema in einem Artikel auf reddelich.de erläutert werden.
Besprochen wurde auch das Thema „erneuerbare Energien unter kommunaler Verantwortung“ insoweit, dass bis zur nächsten Sitzung durch die Herren Schultz und Wellach herausgearbeitet wird, ob und welche Optionen es dazu für unsere Gemeinde gibt.
Nach der letzten BA-Sitzung wurde ein Vororttermin am Gebäude der Kita durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Wärmedämmung am Dach defekt ist und eine partielle Reparatur wenig sinnvoll ist.
Um eine fachgerechte Reparatur planen zu können, sollen zeitnah Kostenvoranschläge von Dachdeckerfachbetrieben eingeholt werden. Ziel ist, der nächsten Gemeindevertretersitzung detailliert berichten zu können.
Ein anwesender Gast sprach eine wenig zufriedenstellende Situation bei Bürgerhinweisen zu Kleinreparaturen an der Gemeindeinfrastruktur an. So haben Bürger, die einen Gemeindevertreter oder den Bürgermeister auf kleine und eigentlich leicht zu behebende Schäden hinweisen, derzeit das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden. Für Gemeindevertreter ist es frustrierend, wenn sie ihre Erkenntnisse zwar auf einer GV-Sitzung angesprochen haben, jedoch keine Reaktion erkennen können.
Einig waren sich alle Anwesenden, dass dem Gemeindearbeiter, Herrn Morwisky, kein Vorwurf zu machen ist. Er kann schon vom Planungsansatz her nicht alle anstehenden Arbeiten bewältigen. Daran ändert auch die ehrenamtliche Hilfe wenig, die ihm zeitweise durch Geimeindebürger zuteil wird.
Die Empfehlung des BA ist, die Mängel beim Bürgermeister, oder einer zu benennenden Person, zentral und schriftlich zu erfassen, und gemeinsam mit Herrn Morwinsky die Abstellung der Mängel zu planen. Auf Nachfrage sollten alle Beteiligten Auskunft über den Stand der Mängelbeseitigung geben können.
Bei Mängeln die sich einem Verursacher zuordnen lassen, sollte dieser zeitnah zur Beseitigung aufgefordert werden. Wenn kein Einvernehmen auf „kurzem Weg“ erzielt werden kann, ist das Ordnungsamt in der Zuständigkeit.