Satzungen

Satzungen sind für die Kommunen das, was für die Kirche die zehn Gebote sind – Grundregeln des Zusammenlebens. Im Unterschied zu den angeblich gottgegebenen Geboten der Kirche, erarbeiten und beschließen die Bürger der Gemeinde ihre Satzungen selbst.

Grundlage für das Satzungsrecht der Gemeinde ist der § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern:


Hauptsatzung der Gemeinde Reddelich

In der Hauptsatzung sind die Grundlagen für die Arbeit des Bürgermeisters, der Gemeindevertretung und der Gemeindeausschüsse geregelt.


Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

Diese regelt die Durchführung von Sitzungen der Gemeindevertretung und Gemeindeausschüsse


Haushaltssatzung

Die Haushaltsatzung der Gemeinde wird alle zwei Jahre, in enger Zusammenarbeit mit der Kämmerei des Amtes, aufgestellt, in der Gemeindevertretung beraten, ggf. in die Ausschüsse verwiesen und letztlich beschlossen.Die Gemeinde hat einen Doppelhaushalt aufgestellt, der für die Jahre 2024 und 2025 gilt.


Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Reddelich

Die Satzung gilt seit 2007.


Straßenreinigungssatzung

Dort ist alles Wichtige geregelt, was mit Straßenreinigung und Winterdienst zu tun hat.


Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Reddelich

Der Titel ist selbsterklärend. Die Satzung gilt seit Januar 2013


Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeinde Reddelich zur Nutzung des Gemeindehauses


Grünordnungssatzung, Sondernutzungssatzung mit Gebührensatzung

In diesen Satzungen sind der Umgang und die Nutzung der gemeindeeigenen Flächen geregelt.


Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband „Hellbach-Conventer Niederung“

Die Aufwendungen des WBV werden auf auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Die 2021 aktualisierte Satzung ist die Rechtsgrundlage dazu:


Satzungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Wie die meisten Gemeinden in der Region hat auch Reddelich seine Rechte und Pflichten bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung an den Zweckverband Kühlung (ZVK) übertragen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts werden auch die Rechtsverhältnisse des ZVK durch Satzungen geregelt. Auf der Web-Site des ZVK sind diese in ihrer aktuellen Version übersichtlich aufgelistet und werden dort zur Verfügung gestellt:


Satzungen zur Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung in der Gemeinde obliegt dem Landkreis. Und zwar unabhängig davon, wie dieser sich gerade nennt und wo er seinen Amtssitz hat. Die rechtlichen Grundlagen und viele Informationen hat die zuständige Abteilung auf ihrer gut sortierten Internetsite veröffentlicht:


Hundehaltung

Dafür hat die Gemeinde keine Satzung beschlossen. Dort gilt Landesrecht, nämlich die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V)
Zu dieser gelangen Sie über den Link: „Portal Landesrecht MV“ in der Seitenleiste oder direkt:


B-Pläne und Bausatzungen

Die Unterlagen zu Bauleitplanungen der Gemeinde Reddelich sind gesondert dargestellt:


Letzte Aktualisierung der Seite: 18. Dezember 2024