Die 18. Ausgabe der Dorfzeitung RADUCLE steht zum Verkauf

RADUCLE 18 Die Redakteure der RADUCLE haben auch diesmal keine Mühen gescheut und, getreu dem Motto der Zeitung „gestern-heute-morgen“ viel wissenswertes über Reddelich und Brodhagen aufgeschrieben. Für einen Unkostenbeitrag von 2,50 € gibt es eine bunte Mixtur aus Artikeln für alle Altersklassen, garniert mit vielen Fotos.
Beziehen können Sie die Zeitung ab sofort in der Reddelicher Bäckerei Harms, auf den Veranstaltungen des Kulturvereins, über die Redakteure oder unter: raducle@kulturverein-reddelich.de

Den Inhalt fasst Redakteur Bernd Lahl so zusammen:
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Lärmaktionsplanung für Reddelich

Von Ulf Lübs, Mitglied im Gemeindebauausschuss

Unter dem Thema „Lärmaktionsplanung“ ist das Amt Bad Doberan Land derzeit dabei, die Umsetzung der § 47a ff des BimSchG im Amtsbereich voranzutreiben. Was sich in der Überschrift ein wenig nach Politbüro und Fünfjahresplan anhört, könnte durchaus eine Chance für lärmgeplagte Anwohner der B 105 sein, ihre Wohnqualität positiv zu verbessern.
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Sitzung Gemeindebauausschuss am 4. November 2013

Am 4. November traf sich sich der Gemeindebauausschuss zu einer öffentlichen Sitzung.

Neben Routineangelegenheiten wurde dort auch die Umsetzung der Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde besprochen.
Eine Beschlussempfehlung dazu konnte nicht gegeben werden, weil die Vorlagen nicht aussagefähig genug waren. Zur Information der Bürger soll das Thema in einem Artikel auf reddelich.de erläutert werden.
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Wahl 2014 in der RADUCLE

Die RADUCLE-Redaktion feilt derzeit an der 18. Ausgabe und natürlich ist die Kommunalwahl im Mai 2014 dort ein Thema. Es ist zwar noch etwas Zeit bis dahin und potenzielle Kandidaten haben bis mitte März Zeit, ihre Kandidatur bekannt zu geben. Wer aber bereits bis Redaktionsschluss am 12. November den Entschluss gefasst hat, Bürgermeister oder Gemeindevertreter von Reddelich & Brodhagen werden zu wollen, kann dies dort gerne veröffentlichen.

Ob Einzelbewerber oder Listenkandidat einer Wählergemeinschaft, die Dorfzeitung bietet jedem die Möglichkeit, sich der breiten Leserschaft zu erklären. Dazu reicht eine E-Mail an die Redaktion unter: raducle@kulturverein-reddelich.de oder der persönliche Kontakt zu einem der Redakteure!

Mehr zur Dorfzeitung RADUCLE gibt es auf „KV-Online“ unter: www.kulturverein-reddelich.de/raducle

Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen

Derzeit ist das Verbrennen von Gartenabfällen wieder gestattet. Dazu gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen, die auf der Internetseite des Landkreises ausführlich dargestellt sind:
www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html

Das Wichtigste haben wir nachfolgend für Sie zusammwngestellt:
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Verkehrsänderungen in Reddelich

Plan ReddelichDas Amt Bad Doberan-Land weist daraufhin, dass ab Montag, dem 15.07.2013 folgende Verkehrsänderungen in der Gemeinde Reddelich erfolgen:

1. Im Ortskem von Reddelich entsteht eine 30km/h-Zone, eingeschlossen hiervon sind folgende Straßen: Alte Dorfstraße, Bäudner Barg und Buerbarg

2. In diesem Zusammenhang wird auch die Einbahnstraßenführung am Buerbarg zum oben genannten Termin geändert. Die Einbahnstraße verläuft dann von der Steffenshäger Straße kommend in Richtung Alte Dorfstraße.

Alle Verkehrsteilnehmer sollten die Hinweisschilder beachten und sich auf die geänderte Verkehrsfuhrung einstellen.

Neuer Standort für die Glascontainer in Reddelich

Erschrecken Sie bitte nicht, wenn eines guten Tages die Container für Altglas und -kleider in Reddelich nicht mehr an ihrem angestammten Platz stehen.
Für die Bauruine neben dem FFZ in der Reddelicher Alten Dorfstraße bahnt sich eine Lösung an. Es gibt einen ernsthaften Interessenten, der das Areal kaufen möchte, um dort zwei Eigenheime zu errichten. Diese gute Nachricht hat hat nebenbei zur Folge, dass die Container für Glas und Altkleider einen neuen Standort benötigen. Im Gespräch ist dazu der große Parkplatz vor dem Partyhaus Hackendahl und zwar an der Trennhecke zur B 105.

Sitzung Gemeindebauausschuss am 1. Juli 2013

Am 1. Juli, 19:00 Uhr trafen sich, im FFZ, Mitglieder des Gemeindebauausschusses zu ihrer turnusmäßigen Sitzung. Auf der Tagesordnung standen, neben geschäftstechnischen Abstimmungen, diverse Bauanträge. Diese wurden allesamt mit einer positiven Empfehlung zur Abstimmung im Gemeinderat versehen.

Gäste der Sitzung waren eine Reddelicher Bürgerin und unser Bürgermeister. Dieser konnte auf die Fragen der Bürgerin an Ort und Stelle kompetent antworten.
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Bekommt die Feuerwehr einen Mannschaftstransporter?

Unter dem Tagesordnungspunkt 9 berieten die Gemeindevertreter, auf ihrer ordentlichen Sitzung am 27. Mai, über die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr.

Die Initiative für dieses Vorhaben ging vom Feuerwehrverein aus, und wird vom Bürgermeister sowie der Gemeindevertretung unterstützt.
Dass am 27. Mai kein Beschluss dazu zustande kam, bedeutet keine generelle Ablehnung des Vorhabens, sondern hat technische und rechtliche Ursachen. Es sind noch offene Fragen zu klären.
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Dorffest 2013

Der Termin für das Dorffest am 6. Juli 2013 steht schon seit langem fest. Nun hat das Dorffestkomitee auch das diesjährige Programm veröffentlicht. Was auf dem traditionen Fest an Bewährtem und Neuem geboten wird, hat der Kulturverein für Reddelich & Brodhagen auf seiner Homepage veröffentlicht unter:
www.kulturverein-reddelich.de/dorffest-2013-das-wird-geboten.php

Aushang zur Schöffenwahl 2013

SchöffenGemäß der gesetzlichen Regelungen wird per öffentlichem Aushang der Beschluß der Gemeindevertretung zur Schöffenwahl 2013 bekanntgemacht.

Darüber hinaus bieten wir den Lesern von reddelich.de den Service, sich die Aushänge in Ruhe an einem internetfähigen Gerät anzuschauen, um sich an einem der Schaukästen nicht der Gefahr eines plötzlichen Regenschauers auszusetzen.

Ein Klick auf das Vorschaubild links bewirkt eine Vergrößerung in ein lesbares Format!

Mobile Bibliothek

Tourenplan BusbibliothekSeit geraumer Zeit bietet der Landkreis, in Zusammenarbeit mit der Küstenbus GmbH, eine mobile Bibliothek als Bürgerservice an. Diese macht, einmal im Monat, auf ihrer Donnerstag-Tour auch in Reddelich (18:05 – 18:30 Uhr) und Brodhagen (18:40 – 19:15 Uhr) Station.

Freie Grundstücke im Reddelicher Gewerbegebiet

Reddelicher Gewerbegebiet In den Medien ist derzeit oft von einem Bauboom die Rede. Etwas davon ist auch in Reddelich zu spüren. So sind in den letzten Jahren nicht nur erstaunlich viele Eigenheime auf Baulücken in der Gemeinde errichtet worden, auch im Gewerbegebiet haben die Nachfragen zu Grundstückskäufen spürbar angezogen.

Neben der, auf dem Werbeträger an der B 105 ausgewiesenen Telefonnummer vom Amt Bad Doberan-Land (038203-7110), können Sie, bei Kaufinteresse, auch eine E-Mail an: info@reddelich.de schreiben. Unser Bürgermeister oder Amtsvertreter wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und ein individuelles Angebot unterbreiten. Hilfreich dazu ist, wenn Sie Ihr Projekt in einem persönlichen Gespräch vorstellen.
Die im Werbeträger ausgewiesenen 18,- € je Quadratmeter sind dabei als unverbindliche Verhandlungsbasis anzusehen.

Damit Sie sich im Vorab ein Bild über die Lage vakanter Flächen machen können, haben wir einen Belegungsplan erstellt. Diesen können Sie sich mit Klick in das Vorschaubild in einer aussagefähigen Größe anzeigen lassen.

Entsorgungstermine

In die Rubrik „Termine“ haben wir wissenswertes über die Abfallentsorgung, wie Abfuhrtermine und einen Link zur Homepage der Abteilung „Abfallwirtschaft“ des Landkreises, eingestellt. mehr …

Breitband-Infrastruktur im Telekom Festnetz

Für dieses Projekt, über das in der RADUCLE mehrfach berichtet wurde, hat sich die griffigere Bezeichnung: „Schnelles Internet“ eingebürgert.
Basis für dieses Projekt ist ein Vertrag, den die Gemeinde mit der Telekom Deutschland GmbH abgeschlossen hat. Was bislang so nicht kommuniziert wurde, zur Vertragserfüllung hat die Telekom bis zum 16. Juli 2013 [Quelle: Amt Doberan-Land] Zeit. Zu erwarten ist, erfahrungsgemäß, die Fertigstellung vor diesem Termin wohl eher nicht.

Den Wotlaut des Vertrages haben wir für Interessenten unter dem Link bereitgestellt:
Vertrag zum Ausbau der Breitband-Infrastruktur

Keine automatische Streupflicht …

Im Bürgermeisterrundschreiben Heft 12/2012 wurde ein Artikel mit rechtlichen Hinweisen zur winterlichen Streupflicht der Kommunen veröffentlicht. Dieser hilft vielleicht, einige falsche Vorstellungen über das Thema zu revidieren.

Eine gefährliche Stelle ist nicht schon deshalb gegeben, weil eine Straße entlang eines Flussufers verläuft. Die besonderen Voraussetzungen der Streupflicht müssen auch bei einer typisierten Gefahrenlage vorliegen.
Das OLG Saarbrücken hat in einem Berufungsverfahren festgestellt, dass der Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu leisten ist. Die erforderliche Gefahrenlage ist nicht schon dann nachgewiesen, wenn eine Straße entlang eines Flussufers verläuft. Es bleibt dabei, dass die Voraussetzung für die Streupflicht erst dann vorliegt, wenn der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer die aus der konkreten Situation resultierenden winterlichen Risiken trotz Beachtung der im Winter zu fordernden gesteigerten Sorgfalt nicht beherrschen kann.
Sachverhalt
Ausgangspunkt des Streites war der Sturz des Klägers, der mit einem Motorroller auf einer winterglatten Fahrbahn im Kurvenbereich vor einem Kreisverkehr gestürzt ist. Die Straße verläuft entlang eines Flussufers und ist unstreitig von besonderer Verkehrsbedeutung. Zum Zeitpunkt des Unfalles haben Temperaturen um den Gefrierpunkt Vorgelegen.
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Gemeinde-Haushalt-Satzung 2013

Auf der Gemeindevertretersitzung am 25. Februar wurde die Satzung für den Gemeindehaushalt beschlossen, anschließend im Amt geschrieben, vom Bürgermeister unterschrieben und besiegelt sowie veröffentlicht. Der interessierte Bürger kann jetzt wählen, ob er den Wortlaut der Satzung aus dem kleingedruckten Faksimile in den Gemeindeschaukästen, in der Auslage des Amtes oder durch Klick auf den unten stehenden Ausriss erfährt.

Den Sinn der kryptischen Textpassagen wird Ihnen ihr Gemeindevertreter erklären!

Zur Gesamtansicht (PDF-Datei) bitte in das Bild klicken!
2013-H-Satzung

 

Gemeindevertretersitzung am 25. Februar

Amt Bad Doberan-Land
Kammerhof 3
18209 Bad Doberan

Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Reddelich am Montag, den 25.Februar 2013, um 19:00 Uhr im Gemeindebüro (FFZ)

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Einwohnerfragezeit

2. Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
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Aushänge zur Steuerfestsetzung 2013

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 für die Gemeinden
Admannshagen-Bargeshagen, Bartenshagen-Parkentin, Börgerende-Rethwisch,
Hohenfelde, Ostseebad Nienhagen, Reddelich, Retschow,
Steffenshagen und Wittenbeck

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)
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Aushang einer neuen Satzung

Seit dem 11. Dezember 2012 hängt die beschlossene Satzung mit dem sperrigen Namen: Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Reddelich aus. Diese tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Satzung im vollständigen Wortlaut können Sie unter Satzungen in dieser Site nachlesen, oder direkt unter:
Die Satzung als PDF-Dokument
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Die neue RADUCLE liegt vor

Seit Anfang Dezember liegt die aktuelle Ausgabe, die Nummer 16, der Dorfzeitung RADUCLE in der Reddelicher Bäckerei Harms zum Verkauf. Interessenten können diese auch über die Redakteure beziehen, Genaueres über die „Macher“ und bisherigen Ausgaben erfahren Sie auf der Website der RADUCLE Redaktion: www.kulturverein-reddelich.de/raducle.

Den Inhalt der aktuellen Ausgabe fasst der langjährige Redakteur, Bernd Lahl aus Reddelich, kurz zusammen:
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Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Reddelich

Die Gemeinde Reddelich bietet die nachfolgenden Grundstücke zum Verkauf an:
Gemarkung Reddelich, Flur 1, Teilflächen aus den Flurstücken 85/83 (94.289 m²) und 87/61 (32.340 m²)

  • max. Gebäudehöhe: 12 m
  • max. Grundflächenzahl: 0,8
  • max. Geschossflächenzahl: 2

Alle im Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaft entstehenden Kosten sind durch den Käufer zu tragen.
Für Inhalt und Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Aus der Angebotsabgabe besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages, insbesondere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten oder für den Fall, dass eine Veräußerung des Grundstückes nicht erfolgt.

Schriftliche Angebote bitte an folgende Anschrift richten:
Amt Bad Doberan-Land
für Gemeinde Reddelich Abt. Liegenschaften
Kammerhof 3,
18209 Bad Doberan

gez. Rünger, Bürgermeister

20 Jahre Reddelicher Gewerbegebiet

In der Dorfzeitung RADUCLE wurden und werden in loser und wertungsfreier Folge Unternehmen aus der Gemeinde vorgestellt, auch aus dem Reddelicher Gewerbegebiet.
Dieses wurde 2007 überregional bekannt, als auf den Freiflächen ein Camp für, sogenannte, G8-Gegner eingerichtet wurde. Eine ausführliche Analyse des G8-Gipfels 2007 in Heigendamm lifert das Online-Lexikon Wikipedia unter: de.wikipedia.org/wiki/G8-Gipfel_in_Heiligendamm_2007
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