Kommunalwahl 2014

Wie doch die Zeit vergeht! 2014 läuft die Legislaturperiode unserer derzeitigen Gemeindevertretung und des Bürgermeisters aus. Für den 25. Mai 2014 sind in Mecklenburg-Vorpommern Kommunalwahlen angesetzt.

Einzelheiten zu dem Prozedere stehen im:
Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern(Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V)

Dort findet der potenzielle Wahlbewerber alles, was er für eine gültige Wahlbewerbung wissen und beibringen muss.
So ist dem § 18 zum Beispiel zu entnehmen, dass der „Einsendeschluss“ für Wahlunterlagen der Bewerber 73 Kalendertage vor dem Wahltermin ist. Das wäre 2014 der 14. März.

Alles über Pflichten und Rechte der Gemeindevertreter und Bürgermeister, sowie deren Amtszeiten wiederum steht in der:
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern(Kommunalverfassung – KV M-V)

Dort steht im § 37, Absatz 3, über die Amtszeit der Bürgermeister:

In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden entspricht die Amtszeit der Wahlperiode der Gemeindevertretung. Nach Ablauf der Wahlperiode der Gemeindevertretung endet die Amtszeit mit dem Amtsantritt der neu gewählten Bürgermeisterin oder des neu gewählten Bürgermeisters oder mit dem Amtsantritt einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters.

Im Landes-Internet-Dienstleistung-Portal erhält man in der Rubrik „Landesrecht“ eine komfortable Recherchemöglichkeit für die rechtlichen Grundlagen der Kommunalwahl.

www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml

Über Einzelheiten zur Wahl, Reddelich & Brodhagen betreffend, halten wir sie auch an dieser Stelle auf dem Laufenden!