Auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist das Reddelicher Wahllokal ausdrücklich als barrierefrei ausgewiesen. Dies wäre eigentlich gar nicht nötig, denn nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
der Bundesrepublik Deutschland sind öffentliche Gebäude barrierefrei zugänglich zu machen. Der ungehinderte Zugang zum Wahllokal sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
In Reddelich sieht diese Selbstverständlichkeit so aus:
Die Bilder muss ich wohl nicht weiter kommentieren. Selbst der Laie, ohne Erfahrung mit DIN-Normen im Bereich barrierefreies Bauen, erkennt den Widerspruch. Das Prädikat „Barrierefrei“ für das Reddelicher Wahllokal ist wohl bestenfalls als satirische Anspielung auf Reddelichs finanzielle Leistungsfähigkeit zu werten.
Dass ich meine Stimmen am Wahltag überhaupt abgeben konnte und nicht unverrichteter Dinge abziehen musste, verdanke ich dem Improvisationswillen der Wahlhelferinnen vor Ort, denen ich dafür ausdrücklich danke. So kompensiert die Bereitschaft von ehrenamtlich Aktiven, an einem sonnigen, vorsommerlichen Sonntag Demokratie zu leben, meinen Unmut über Versäumnisse der Vergangenheit etwas.
Ulf Lübs