Herr Torsten Wunderlich über den Beitrag: „Ist der designierte Bürgermeister …“

Zu dem Artikel von Ulf Lübs: „Ist der designierte Bürgermeister Reddelichs ein Stasi-Mann?“ vom 30. März 2014 schrieb Torsten Wunderlich, derzeitig Gemeindevertreter und 2. stellvertretender Bürgermeister sowie Kandidat für die neu zu wählende Gemeindevertretung, am 10. April:

Sehr geehrter Herr Lübs,

mit Erstaunen habe ich einen Artikel auf der offiziellen Seite der Gemeinde Reddelich gelesen,
-„Ist der designierte Bürgermeister Reddelichs ein Stasi-Mann“-
Offensichtlich wurde der Artikel von Ihnen verfasst und auf die Seite der Gemeinde gestellt.

Laut Impressum dieser Seite sind Sie für die Gestaltung,Realisierung und Betreuung,in Verantwortlichkeit des Bürgermeisters, zuständig – bis dahin sehr löblich und dankenswert.

Doch nun aber möchte Ich näher auf mein o.g. Erstaunen eingehen.

Ob Sie nun ein “ Stasi-Mann“ waren oder nicht ist Ihr Problem ,jedenfalls rechtfertigt es nicht
Ihre Selbstdarstellung auf der Internetseite der Gemeinde.
Auch bezweifle ich stark, dass Bürgermeister Rünger für diesen Artikel verantwortlich zeichnet.

Nutzen Sie deshalb bitte in Zukunft andere Foren oder Wahlkampfplattformen für Ihre persönlichen Ausführungen.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Wunderlich
2.stellv. Bürgermeister

Ulf Lübs antwortete am selben Tag:

Sehr geehrter Herr Wunderlich,
gestatten Sie mir, ihnen zu widersprechen!
Den von Ihnen monierten Artikel habe ich als persönliche Erklärung im Rahmen meiner Kandidatur für das Bürgermeisteramt kenntlich gemacht. Laut Wahlgesetz wurde meine Dienstzeit beim MfS öffentlich gemacht. Daher sehe ich meine ergänzende Erklärung dazu nicht als reine persönliche Sache an, sondern durchaus von öffentlichem Interesse.

Ihre Ausführungen sehe ich, einmal wohlwollend, als ihre persönliche Meinung an. Gerne stelle ich ich diese als Diskussionsbeitrag eines amtierenden und kandidierenden Gemeindevertreters auf reddelich.de ein. Dazu erwarte ich Ihre explizite Freigabe. Wenn Sie ihre Unterlassungsaufforderung jedoch als im Namen der Gemeindevertretung handelnd gewertet wissen wollen, stelle ich ihnen die Frage der Legitimation dafür. Ist Ihre Aufforderung mit dem Bürgermeister, zumal Sie sich auf ihn beziehen, oder seiner Stellvertreterin abgestimmt?

Grundsätzlich steht reddelich.de allen Kandidaten der Gemeindevertretung für eine persönliche Stellungnahme zur Wahl zur Verfügung – also auch Ihnen.

Dies Schreiben geht ihren KollegINNen der Gemeindevertretung in Kopie zu, sofern mir die E-Mailadresse bekannt ist. Sollte sich dort eine gleichlautende Mehrheit abzeichnen, ziehe ich meinen Beitrag zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Ulf Lübs

Gleichfalls am 10. April erwiderte Herr Wunderlich:

Sehr geehrter Herr Lübs,

eigentlich wollte ich meine Mail nur als,sagen wir“ kleine Zurechtweisung“ auf den Sinn der offiziellen Gemeindeseite sehen und den Bezug zum Bürgermeister im Sinne von Verantwortlichkeit
auf § 55 Abs. 2 RstV ( Sorgfaltspflicht des Anbieters auf Inhalt,Herkunft und Wahrheit der Internetseite). Diese Verantwortlichkeit und eventuelle Konsequenzen können auch unter Umständen auf seine Stellvertreter übergehen.

Aber genug davon.
In meiner ersten,wie auch in dieser Mail handelt es sich um meine ganz persönliche Meinung.
Im Klartext: Ich werfe Ihnen vor, unsere Internetseite für Ihren Wahlkampf zu missbrauchen.Unter dem Motto -Angriff ist die beste Verteidigung- verharmlosen Sie Ihren Dienst beim MfS.
Es war ja nur das Wachregiment.War das Wachregiment nicht der militärische Arm des MfS? War das Wachregiment nicht auch an der Niederschlagung des Aufstandes vom 17.Juni 53
stark beteiligt? Doch es erfüllte Sie mit Stolz als Sie gerufen wurden.Sie waren ja erst 17 Jahre. Immer waren alle erst 17 und wussten nie Bescheid-außer Mielke und Hitler vielleicht.
Eliteeinheit,da muss ich laut lachen-Ein Pool für die Rekrutierung von IM und HA-Mitarbeitern,mehr nicht!

Bei mir waren keine,wie schreiben Sie – „Werber“. Die kamen auch nur zu den politisch zuverlässigen Familien .Zu mir kamen die „Werber“ und haben mir meinen Kindheitstraum zerstört.
Ich war fast 17 und wusste Bescheid.

Übrigens können Sie laut Landeswahlgesetz sicherlich eine Mitgliedschaft beim BND angeben,ist doch keine verbotene Organisation.Aber interessant wie Sie von Gestapo auf BND switschen.

Vielleicht verstehen Sie jetzt warum meiner Meinung nach Ihre Rechtfertigung nicht auf die Gemeindeseite gehört,veröffentlichen Sie Ihren Artikel lieber“ stolz“ in Bild oder OZ und lassen uns sachliche Themen auf www.Reddelich.de behandeln.

Mit freundlichen Grüßen
T. Wunderlich
2.stellv.Bürgermeister

Herr Lübs hat dem nichts hinzuzufügen.

Der Artikel wurde veröffentlicht am: 10. April 2014 unter: Wahlen Schlagwörter: