Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer ab 2025

Im Rahmen der Einführung der Grundsteuerreform haben die Gemeinden gemäß § 3 (1) des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze auch über die Neufestsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B zu beschließen. Der aufkommensneutrale Hebesatz ist der rechnerisch ermittelte Wert, der sich ergibt, wenn man das Aufkommen/den Ertrag der Grundsteuer It. Haushaltsplan 2024 durch die Summe der neuen Grundsteuermessbeträge für das Kalenderjahr 2025 – jeweils gesondert für die Grundsteuer A und B – dividiert.
Für die Gemeinde Reddelich wurde durch die GV am 3. Dezember beschlossen:

2024

  • Hebesatz Grundsteuer A It. Haushaltssatzung: 349 Prozent
  • Geplantes Aufkommen/Ertrag aus der Grundsteuer A It. Haushaltsplan 2024: 10.700 €
  • Hebesatz Grundsteuer B It. Haushaltssatzung: 405 Prozent
  • Geplantes Aufkommen/Ertrag aus der Grundsteuer B It. Haushaltsplan 2024: 93.000 €

2025

  • Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (gem. §§ 232 bis 234, 240 BewG): 199 Prozent
    Geplanter Hebesatz Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (gem. §§ 232 bis 234, 240 BewG): 199 Prozent
  • Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer B (Grundstücke gem. §§ 243 und 244 BewG): 265 Prozent
    Geplanter Hebesatz Grundsteuer B (Grundstücke gem. §§ 243 und 244 BewG): 265 Prozent
  • Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert.

Erlassen wurde die entsprechende Satzung: