Zur aktuellen Rechtsgrundlage für die Einschränkungen durch die Landesregierung schreibt der Städte- und Gemeindetag:
WeiterlesenArchiv der Kategorie: Rechtliches
Pressemitteilung zum Verbrennen von Gartenabfällen
Aus gegebenen Anlass hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V bereits 2018 eine Pressemitteilung zur Behandlung von Gartenabfällen herausgebracht. Der stark komprimierte Inhalt lautet:
Die Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt ist Genehmigungspflichtig!
WeiterlesenVerbrennen von Gartenabfällen
Es ist Oktober und mit „konstanter Regelmäßigkeit“ taucht die Frage auf: Wohin mit dem Strauchschnitt?
WeiterlesenGartenabfälle verbrennen oder kompostieren?
Information des Ordnungsamtes Amt Bad Doberan-Land zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen:
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Unkrautvernichtung auf nicht kultivierten Flächen
Wie werde ich Unkraut auf Gehwegen, Parkflächen und anderen befestigten Flächen los? Eine Frage, die sich viele Grundstückseigentümer – auch mit Blick auf die Straßenreinigungssatzung – stellen. Die kurze Antwort des zuständigen Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
lautet: alles, nur keine Chemie. Ausführlicher bezieht das Amt in seinem Informationsblatt Stellung:
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Bleibt illegale Abfallentsorgung ein Dauerbrenner in Reddelich?
Das Ordnungsamt hat jüngst illegale Haufen mit Gartenabfällen beräumen lassen. Dies betrifft den Schaulbarg, wo durch den Landkreis empfindliche Ordnungsstrafen ausgesprochen wurden. Auch die derzeit ungenutzte Fläche zwischen dem Wohngebiet „Kohlscheune“ in der Alten Dorfstraße und dem Gewerbegebiet ist betroffen. Wo noch kein Verursacher ermittelt werden konnte, geht die Beräumung zu Lasten des Gemeindehaushaltes – Geld, dass an anderer Stelle fehlt.
Herr Jakobeit vom Ordnungsamt im Amt Bad Doberan-Land schreibt dazu:
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Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock
Ein wichtiger Aspekt in unserer Gesellschaft ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben. Dazu hat Deutschland eine umfangreiche Gesetzgebung. Umfangreich heißt aber auch kompliziert. Nicht immer ist jedem Betroffenen die Gesetzeslage präsent. Eine Brücke zwischen Betroffenen und Verantwortlichen schlagen Behindertenbeiräte.
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Lärm im Gewerbegebiet
Kürzlich bekam ich eine Anfrage aus dem Gewerbegebiet, in der es um Lärmgrenzen ging. Wenn ich den Kontext richtig verstanden habe, geht es dabei weniger um Lärm in Verbindung mit gewerblichen Tätigkeiten sondern um privat erzeugten Krach wie Hundegebell oder Partylärm zu nächtlichen Stunden.
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Dauerbrenner: illegale Abfallentsorgung auf Gemeindeland
Ein altes Thema, doch leider immer noch aktuell ist der Umgang mit Abfällen einiger weniger Grundstückseigentümer. In Reddelich ist das Problem, bis auf wenige kleine Verklappstellen, weitestgehend gelöst. Dafür sind einige Brodhäger anscheinend aus der Zeit gefallen.
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Was machen die Reddelicher mit ihrem Rasen- und Heckenschnitt?
Vorneweg zwei gute Nachrichten. Die überwiegende Mehrheit der Grundstückeigentümer zerhäckselt und kompostiert das Material, steckt es in die Braune Tonne oder liefert es in einem Wertstoffhof ab. Sie verhalten sich nicht nur gesetzestreu sondern auch vernünftig. Die zweite gute Nachricht ist: Die Uneinsichtigen, die sich immer noch verhalten wie es vor 30 Jahren Usus war – den Mist beim Nachbarn zu verstecken – werden deutlich weniger.
Wird Reddelich allmählich zugeschi…
Bereits mehrfach kam die Frage über ein anscheinend zunehmendes Ärgernis in der Gemeinde auf. Wo die Hinterlassenschaften der besten Freunde der Menschen unauffällig vor sich hin kompostieren, ist alles kein Problem. Wer aber schon mal Hundekot unter den Füßen oder gar vom Rasenmäher fein zerstäubt im Gesicht hatte, bekommt schon mal eine radikalere Sichtweise auf das Problem. Zur ernsten Gefahr wird Hundekot auf Spielplätzen, wenn Kleinkinder testen, ob das Häufchen im Gras genauso gut schmeckt wie Omas Schokokuchen vom Sonntag.
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Was tun mit Bio-Müll?
In Zusammenhang mit der Entsorgung organischer Abfälle treten immer wieder Fragen auf. Dabei macht die überwiegende Mehrheit der Grundstücksnutzer es richtig und umweltgerecht. Sie belässt organisches Material auf ihrem Grundstück als Mulchmaterial oder zur Herstellung von Kompost.
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Wussten Sie eigentlich …
… das in der Kommunalverfassung steht, dass:
§ 19
Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger
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Info des Gemeindewahlleiters
Inzwischen hat das Amt Bad Doberan die Unterlagen der Kommunalwahl am 25. Mai auf seiner Internetseite veröffentlicht. Hier der Direktlink zur Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters, Michael Theis;
www.amt-doberan-land.de/fileadmin/user_upload/formulare/Hauptamt/Wahlen/Wahlbekanntmachung2014.pdf
Die Formulare können hier heruntergeladen werden::
www.amt-doberan-land.de/fileadmin/user_upload/formulare/Hauptamt/Wahlen/FormularevonLand.pdf
oder über den bekannten Link zur Landesregierung:
http://www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod/STAM/de/start/_Landeswahlleiter/Landeswahlleiter/kommunalwahlen/2014/index.jsp
Zur Kommunalwahl im Mai 2014
In die Vorbereitung der Kommunalwahl am 25. Mai kommt Bewegung. Der Vorsteher des Amts Bad Doberan-Land, als für Reddelich und Brodhagen zuständige Wahlbehörde, hat auf der Amstssite noch nichts veröffentlicht. Eine Wahlleitung ist anscheinend noch nicht gebildet. Das macht aber nichts.
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Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen
Derzeit ist das Verbrennen von Gartenabfällen wieder gestattet. Dazu gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen, die auf der Internetseite des Landkreises ausführlich dargestellt sind:
www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html
Das Wichtigste haben wir nachfolgend für Sie zusammwngestellt:
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Kommunalwahl 2014
Wie doch die Zeit vergeht! 2014 läuft die Legislaturperiode unserer derzeitigen Gemeindevertretung und des Bürgermeisters aus. Für den 25. Mai 2014 sind in Mecklenburg-Vorpommern Kommunalwahlen angesetzt.
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Keine automatische Streupflicht …
Im Bürgermeisterrundschreiben Heft 12/2012 wurde ein Artikel mit rechtlichen Hinweisen zur winterlichen Streupflicht der Kommunen veröffentlicht. Dieser hilft vielleicht, einige falsche Vorstellungen über das Thema zu revidieren.
Eine gefährliche Stelle ist nicht schon deshalb gegeben, weil eine Straße entlang eines Flussufers verläuft. Die besonderen Voraussetzungen der Streupflicht müssen auch bei einer typisierten Gefahrenlage vorliegen.
Das OLG Saarbrücken hat in einem Berufungsverfahren festgestellt, dass der Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu leisten ist. Die erforderliche Gefahrenlage ist nicht schon dann nachgewiesen, wenn eine Straße entlang eines Flussufers verläuft. Es bleibt dabei, dass die Voraussetzung für die Streupflicht erst dann vorliegt, wenn der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer die aus der konkreten Situation resultierenden winterlichen Risiken trotz Beachtung der im Winter zu fordernden gesteigerten Sorgfalt nicht beherrschen kann.
Sachverhalt
Ausgangspunkt des Streites war der Sturz des Klägers, der mit einem Motorroller auf einer winterglatten Fahrbahn im Kurvenbereich vor einem Kreisverkehr gestürzt ist. Die Straße verläuft entlang eines Flussufers und ist unstreitig von besonderer Verkehrsbedeutung. Zum Zeitpunkt des Unfalles haben Temperaturen um den Gefrierpunkt Vorgelegen.
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Benutzungsordnung für das FFZ
Das Familien- und Freizeitzentrum (FFZ) in Reddelich kann als öffentliches Gebäude auch durch Privatpersonen oder Firmen genutzt werden. Die Regeln dazu sind in einer Satzung zusammengefasst, die wir für Sie auf www.reddelich.de/satzungen eingestellt haben.
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Hinweis an Besitzer von Rosskastanien
Bereits 2005 hat das Schweriner Umweltministerium eine Ordnungsverfügung über die Verbrennung von Pflanzenabfällen zur Bekämpfung der Rosskastanienminiermotte erlassen, in der eine Ausnahmeregelung für Besitzer von Rosskastanien zu Bekämpfung der Miniermotte geregelt ist. Ausführliche Informationen zur: Gattung „Rosskastanie“
Zur „Rasenmäherverordnung“
Zum besseren Verständnis der Rechtslage für den Einsatz von Maschinen und Geräten in Wohngebieten dient nachfolgender Auszug aus der sogenannten „Rasenmäherverordnung“:
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An die Hundehalter
Nichts an Aktualität eingebüßt hat nachfolgender Aufruf von Oktober 2010, an die Hundehalter der Gemeinde, von Michael Joppeck, Vorsitzender Kultur- u. Umweltausschuss
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Straßenreinigung und Winterdienst
Im Zusammenhang mit der Pflicht der Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung und Schneeräumung tauchen immer wieder Fragen und Unstimmigkeiten auf. Nachfolgend eine Zusammenfassung der Rechtslage, deren Grundlage die Straßenreinigungssatzung ist.
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