Da die fünfjährige Berufungszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Jahr 2020 endet, sind hierfür Neu- bzw. Wiederberufungen erforderlich. Näheres dazu unter:
Da die fünfjährige Berufungszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Jahr 2020 endet, sind hierfür Neu- bzw. Wiederberufungen erforderlich. Näheres dazu unter: