Unter dem Tagesordnungspunkt 9 berieten die Gemeindevertreter, auf ihrer ordentlichen Sitzung am 27. Mai, über die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr.
Die Initiative für dieses Vorhaben ging vom Feuerwehrverein aus, und wird vom Bürgermeister sowie der Gemeindevertretung unterstützt.
Dass am 27. Mai kein Beschluss dazu zustande kam, bedeutet keine generelle Ablehnung des Vorhabens, sondern hat technische und rechtliche Ursachen. Es sind noch offene Fragen zu klären.
Die Feuerwehr wünscht sich eine Transportmöglichkeit für ihre Kameraden, auch außerhalb von Brand- und Katastrofeneinsätzen. Bislang wurden Fahrten zu Wettkämpfen, Schulungen und anderen Auswärtsterminen mit Privatfahrzeugen durchgeführt. Dies stellt keine optimale Lösung dar, darüber sind sich alle Beteiligten einig.
Usus ist auch, dass die Gemeinde, als Träger der Feuerwehr für ein derartiges Vorhaben kein Geld zur Verfügung hat.
Als Lösung präsentiert der gemeinnützige Feuerwehrverein den Vorschlag, Spendengelder für das Vorhaben zu eruieren, um damit ein passendes Fahrzeug zu beschaffen. Bis zu diesem Punkt müsste der Feuerwehrverein niemanden fragen, er ist juristisch selbstständig und kann über Spendengelder, im Rahmen seiner Satzung, frei verfügen.
Der Wermutstropfen in dieser löblichen Initiative liegt, wie so oft, im Detail. Die nachfolgende Bewirtschaftung des Fahrzeuges übersteigt die Möglichkeiten des Vereins. Deshalb soll der Betrieb unter der Regie der Feuerwehr – und damit innerhalb des Gemeindehaushaltes – erfolgen.
Das wiederum erfordert einen Beschluss der Gemeindevertretung. Die Zustimmung können die Abgeordneten, gemäß ihrer Sorgfaltspflicht, nur nach Klärung offener Fragen geben. Fragen wie:
- Wie hoch sind die Betriebskosten des Transporters?
- Ab wann fallen diese an?
- Kann die Gemeinde diese in den Haushalt aufnehmen oder sind dazu weitere externe Genehmigungen erforderlich?
- Wer erhält die Eigentumsrechte an dem Fahrzeug?
Die letzte Frage hat es besonders in sich. Nur zu verständlich ist der Wunsch des Feuerwehrvereins, die Eigentumsrechte nicht aus der Hand zu geben. Ist der Wert des Fahrzeuges doch schließlich aus Spendengelder erwachsen.
Auf der anderen Seite steht die Frage im Raum, ob eine Trennung zwischen Eigentum und Bewirtschaftung, was privatrechtlich problemloser Alltag ist, auch im öffentlichen Recht zulässig ist.
Kann die Lösung dieses Konflikts vielleicht in einem Miet-Modell liegen?
Da alle Beteiligten diesem Projekt im Grunde wohlwollend gegenüberstehen, wird es sicher auch eine positive Lösung dafür geben!