Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2024 bis 2028

Bis zum 31.12.2022 können sich Interessenten, die als Schöffen ehrenamtlich tätig sein
wollen, im Ordnungsamt des Amtes Bad Doberan-Land melden. Derzeit bereitet das Amt Bad Doberan-Land wieder die Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenenhauptschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 vor. Nach einer Mitteilung des Landgerichts Rostock sollen für das Amt Bad Doberan-Land insgesamt vierzehn Erwachsenenhauptschöffen und Erwachsenenhilfsschöffen vorgeschlagen werden.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Interessenten melden sich bitte bis zum 31. Dezember 2022 bei der Leiterin des Ordnungsamtes, Frau Schwarz, (Tel.: 038203-70131, E-Mail: a.schwarz@doberan-land.de).
Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Amtes https://www.amt-doberan-land.de/einwohnermeldeamt-amt-bad-doberan-land/formulare-und-antraege/ zum Download bereit.

Bad Doberan, den 9. September 2022
gez., im Auftrag,
Alexandra Schwarz, Leiterin Bürgeramt

Der Artikel wurde veröffentlicht am: 9. September 2022 unter: Bekanntmachungen