Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern legt fest, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen darf. Die Gemeinde hat hierüber jährlich einen Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck angegeben sind. Dieser ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.Eine Übersicht über eingegangene Spenden für die Gemeinde Reddelich kann ab sofort im Amt Bad Doberan – Land (Kammerhof 3, 18209 Bad Doberan, Zi. 129 Kasse) während der Sprechzeiten (Dienstag – Donnerstag von 09:00-11:30 Uhr), sowie (Dienstag von 14:00-16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr) eingesehen werden.