Von Ulf Lübs, Mitglied im Gemeindebauausschuss
Unter dem Thema „Lärmaktionsplanung“ ist das Amt Bad Doberan Land derzeit dabei, die Umsetzung der § 47a ff des BimSchG im Amtsbereich voranzutreiben. Was sich in der Überschrift ein wenig nach Politbüro und Fünfjahresplan anhört, könnte durchaus eine Chance für lärmgeplagte Anwohner der B 105 sein, ihre Wohnqualität positiv zu verbessern.
Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie vom 25. Juni 2002 über die „Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“. Bevor sie jetzt eine Mail verfassen: Nein, ich habe mich mit der Jahreszahl nicht verschrieben! Bevor ich jetzt in Sarkasmus verfalle, halte ich den zuständigen Behörden zugute, dass Reddelich wohl ein Grenzfall für den Geltungsbereich des Gesetzes ist. Im § 47b „Begriffsbestimmungen“, wird aufgeführt:
Im Sinne dieses Gesetzes bezeichnen die Begriffe:
- „Umgebungslärm“ belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht;
- „Ballungsraum“ ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer;
- „Hauptverkehrsstraße“ eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr;
- ( … )
In der Gemeindebauausschusssitzung von 4. November 2013 kam das Thema „Lärmaktionsplanung“ erstmalig innerhalb der Gemeinde auf den Tisch. Die Amtsvorlage dazu führt einige Vorschläge für Möglichkeiten konkreter Programme auf, wie auch den ausdrückliche Hinweis auf Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Planung. Voraussetzung für die Umsetzung von Programmen ist jedoch die Aufstellung eines Lärmaktionsplans. Dafür sind die Kommunen zuständig und das Amt offeriert der Gemeinde die Optionen, die Pläne selbst aufzustellen, oder ein Planungsbüro zu beauftragen.
Soweit die Ausgangslage. Im Bauausschuss wurde das Thema intensiv und kontrovers diskutiert, woran sich auch der einzige anwesende Gast aus der Gemeinde beteiligte. Das Ergebnis der Kontroverse als Empfehlung für die Gemeindevertreter möchte ich so zusammenfassen:
- Um eine Empfehlung zur Beauftragung der Planaufstellung zu geben sind noch zu viele Fragen offen. Bürgermeister, Gemeindevertreter und Bauausschussmitglieder sind sicherlich nicht in der Lage und Willens, ehrenamtlich einen fachgerechten Plan aufzustellen, zumal dieser im BimSchG verankerte Mindestanforderungen erfüllen muss. Für Derartiges hat die Gemeinde bereits seit den frühen 1990er Jahren ihre Verwaltungsaufgaben an das Amt Bad Doberan Land delegiert. Die Verwaltungsfachleute dort bekommen dafür Geld von uns. Mit Verlaub – viel Geld! Um jetzt ein externes Planungsbüro kostenpflichtig zu beauftragen, ist es noch zu früh. Dazu sind noch Optionen und Rechtsgrundlagen zu prüfen.
- Einhellig begrüßt wird das ausdrückliche Transparenzgebot des Verfahrens. Zur Umsetzung ist diese Veröffentlichung auf reddelich.de und der Dorfzeitung RADUCLE ein Anfang.
- Als kostenfreie Sofortmaßnahme empfiehlt der Bauausschuss der Gemeindevertretung, die Durchsetzung der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h für die B105 zu beschließen. Dazu müssen lediglich die „60 km/h Schilder“ entfernt werden. Diese können dann an der Büdnereihe in Richtung Kellerswald aufgestellt werden. Wenn die „Raserlobby“ möchte, können sie ja, als Kompromiss, die „6“ auf den Schildern durch eine „7“ ersetzen.