Aufgrund der §§ 45 i.V.m. und 47 der Kommunalverfassung des Landes MV wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22. Februar 2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Aufgrund der §§ 45 i.V.m. und 47 der Kommunalverfassung des Landes MV wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22. Februar 2021 folgende Haushaltssatzung erlassen: