Ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung auszuüben.
Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind.
Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten jedoch nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Mit diesen Worten verpflichtete der Bürgermeister am 8. Juli 2019 die gewählten Gemeindevertreter für die neue Legislatur. Einzelheiten zu konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung berichtet die OZ: