Am 26. Mai sind alle Bürger (Neutrum im Plural) in M-V aufgerufen, ihre Gemeindevertretungen und ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen. Nebenher gibt es dort auch Stimmzettel für die Wahl des Kreistages und des Europaparlaments. Der Gemeindewahlleiter, Herr Michael Theis, auch Leitender Verwaltungsbeamter im Amt Bad Doberan-Land, hat nun die Antragsformulare für Kandidaten veröffentlicht.
Auch wenn es gute Gründe für die zunehmende Politikverdrossenheit gibt, ist eine funktionierende und engagierte Gemeindevertretung (GV) sehr wichtig. Gemeinden sind, nach Familien, die zweitwichtigsten Stammzellen der Gesellschaft. Sie genießen im § 28, Abs. 2 des Grundgesetzes der BRD besonderen Schutz:
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln …
aus § 28 GG
Eben weil die Kommunen solch einen hohen Rang in der Gesellschaft haben, versuchen nachrangige Gremien, die sich selbst gerne als übergeordnet bezeichnen, die Macht der Kommunen permanent zu beschneiden. Dass eine starke GV dem durchaus etwas entgegenzusetzen hat, wurde in Reddelich, in der endenden Legislaturperiode bewiesen. Die Zeit der Rechenschaften der Mandatsträger gegenüber den Wählern (Neutrum im Plural) beginnt nun.
Was müssen die Bürger tun, die bereit sind, Verantwortung für die Gemeinde zu übernehmen und sich aktiv einbringen wollen?
Zunächst sollte jeder für sich zwei Fragen beantworten:
- Möchte ich mich als Bürgermeister(in) oder Gemeindevertreter(in) einbringen? Beide Mandate können nicht zugleich ausgeübt werden, auch wenn man für beide kandidieren darf.
- Möchte ich Listenkandidat(in) einer Wählervereinigung oder Partei werden oder ist eine unabhängige Kandidatur als Einzelbewerber(in) doch die bessere Lösung für mich?
Wenn das geklärt ist, sollten Sie sich die passenden Unterlagen besorgen. Zu bekommen sind diese online unter: https://www.amt-doberan-land.de/index/wahlen/ oder im Büro des Gemeindewahlleiters im Amt Bad Doberan-Land, Zimmer 122. Einzelheiten dazu stehen in der Wahlbekanntmachung.
Die ausgefüllten Unterlagen müssen dem Wahlleiter bis spätestens zum 12. März 2019, 16:00 Uhr vorliegen. Danach wird die Wahlkommission über die Zulässigkeit der Wahlvorschläge entscheiden und diese veröffentlichen.
Ich ermuntere jeden, der über eine Kandidatur nachdenkt, dies auch zu tun. Wer Hilfe für die Formalitäten benötigt, wird diese im Amt bekommen oder kann sich gerne bei mir melden. Wer etwas über seine Kandidatur veröffentlichen möchte, kann dies auch auf reddelich.de tun. Dazu reicht eine E-Mail an die Redaktion oder mich.
Es wäre gut für die Gemeinde, wenn die GV- und Bürgermeisterwahl am 26. Mai wieder zu einer „echten“ Wahl wird. Unter einer echten Wahl verstehe ich eine, bei der es mehr Bewerber als Mandate gibt.
Ich persönlich werde mein Angebot, der Gemeinde als Bürgermeister zu dienen, um fünf Jahre verlängern. Dazu werden Sie in der nächsten Zeit an diese Stelle sicher mehr lesen.
Ihr Bürgermeister
Ulf Lübs