Nichts an Aktualität eingebüßt hat nachfolgender Aufruf von Oktober 2010, an die Hundehalter der Gemeinde, von Michael Joppeck, Vorsitzender Kultur- u. Umweltausschuss
An alle Hundehalter der Gemeinde Reddelich!
Sehr geehrte Hundehalter,
aus gegebenem Anlass sehen wir uns verpflichtet, Ihnen folgendes mitzuteilen: In unserer Gemeinde nimmt die Verunreinigung durch Hundekot auf den Wegen und gemeindeeigenen Grundstücken enorm zu.
Selbst auf dem Sport- sowie Kinderspielplatz muss Hundekot, in größeren Mengen, entfernt werden.
Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist Hundekot ein Abfallprodukt und fällt dementsprechend unter das Abfallgesetz.
Hundekot, der auf öffentlichen Wegen und Plätzen abgesetzt wird, ist unverzüglich zu beseitigen. Geeignete Behältnisse sind mitzuführen. Dieser Abfall kann im Hausmüll entsorgt werden (§1 Abfallgesetz vom 07.06.1972 in der zurzeit gültigen Verfassung, Kommentar, Randnummer 35)
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld belegt werden. Rechtsgrundlage: § 13 Sicherheits- und Ordnungsgesetz vom 25.03.1998 in der zurzeit gültigen Fassung sowie § 22 in Verbindung mit §49 Straßen und Wegegesetz vom 13.01.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.
Schön wäre es, wenn wir das Problem ohne die ganze Paragraphenreiterei in unserer Gemeinde in den Griff bekommen könnten.
Wenn jeder ein wenig darüber nachdenkt, wie es wäre, wenn das eigene Grundstück betroffen wäre oder die eigenen Kinder mit im wahrsten Sinne des Wortes „vollgeschissenen Hosen“ nach Hause kommen, weil sie sich auf dem Spielplatz ausgetobt haben, könnten wir das Hundekot-Problem auch ganz allein in den Griff bekommen.
Also denken Sie bitte alle einmal darüber nach, eine kleine Tüte einzupacken und schon steht dem Spaziergang mit dem Vierbeiner nichts mehr im Weg.
Vielen Dank