Gremien

Gemeindevertretung

Andreas Elmer, Bürgermeister

Der 1982 geborene Familienvater und Ehemann ist Reddelicher mit Leib und Seele. Beruflich mit einer Ausbildung zum staatlich geprüften Agrarbetriebswirt qualifiziert, leitet er im Haupterwerb die Tierproduktion in der Agrar AG Kröpelin. Als Nebenerwerbslandwirt ist er Herr der meisten Rinder in der Gemeinde.

Herr Elmer ist seit der Gründung 2007 Mitglied des Kulturvereins für Reddelich und Brodhagen e. V. und war bis 2019 Vereinsvorsitzender. Er ist seit 15 Jahren Gemeindevertreter und stellvertretender Bürgermeister. Seine vorrangige Aufgabe als Gemeindevertreter sieht er in der Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit in der Gemeinde.


Sven Wellach, 1. Stellvertretender Bürgermeister

Er ist 1960 geboren, Verheiratet und Vater von vier Kindern. Er wohnt mit seiner Familie in Reddelich und ist als selbstständiger Rechtsanwalt tätig.
Herr Wellach war von 2009 bis 2014 Gemeindevertreter und Vorsitzender des Bauausschusses, in dem er seit 2014 als sachkundiger Bürger mitwirkt. Sein besonderes Interesse gilt dem Thema regenerativen Energien und dem Weg zu einer einer energieautarken Gemeinde.


Richard Kruth, 2. Stellvertretender Bürgermeister

Der 1988 geborene, Reddelicher und Vater einer Tochter, hat eine Ausbildung zum staatlich geprüften Agrarbetriebswirt absolviert und arbeitet hauptberuflich in der Landwirtschaft und ist Nebenerwerbslandwirt.

Herr Kruth ist seit 2014 Gemeindevertreter und aktives Feuerwehrmitglied. Er fühlt sich vorrangig den Interessen der Freiwilligen Feuerwehr Reddelich verpflichtet. Aber auch die Entwicklung und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Ge­meinde ist ihm wichtig.


Chris Ammon, Gemeindevertreter

Er wurde 1987 geboren und lebt seitdem in Brodhagen. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Er arbeitet seit 14 Jahren bei der FRESAND GMBH als Fertigungsmechaniker wo er auch seine Ausbildung absolviert hat.
Herrn Ammon liegen die Interessen des Dorfes Brodhagen am Herzen, wie auch die bauliche Entwicklung und das Miteinander innerhalb der Gemeinde.


Maik Bergau, Gemeindevertreter

  • Motto zur Wahl: „Gemeinsam für eine starke Dorfgemeinschaft!“
  • 1979 geboren, aus Reddelich
  • Ausbilder bei der Deutschen Bahn
  • verheiratet, 2 Kinder
  • Interesse an Jugendarbeit

Dr. Görres Grenzdörffer, Gemeindevertreter,

Der 1968 geborene, verheiratete Vater von zwei Kindern lebt seit 1996 in Reddelich. Beruflich ist er als Wissenschaftler an der Uni Rostock tätig. Ehrenamtlich engagiert er sich im Reddelicher Kulturverein. Dort ist er als langjähriges Vorstandsmitglied tätig.

In den kommenden Jahren stehen für die Gemeinde Reddelich spannende Weichenstellungen im Hinblick auf die kommunale Selbstver­waltung an. Herr Grenzdörffer wird weiter für die Umsetzung der Erneuerung des Spielplatzes im Konzertgarten eintreten und Lösungen für eine Erneuerung und Erweiterung des Kindergartens der Gemeinde suchen.


Andreas Heß, Gemeindevertreter

  • 1964 geboren, aus Brodhagen
  • Rentner
  • verheiratet, 4 Kinder
  • Motto für die Wahl: „ Neue Köpfe für Brodhagen“
    Hobbies: Angeln und Garten

Jenny Lehmann, Gemeindevertreterin

  • 1986 geboren, aus Reddelich
  • Soldatin
  • verheiratet, 2 Kinder
  • stellv. Vorsitzende Feuerwehrverein Reddelich
  • Motto für die Wahl: „Gemeinschaft.Gemeinsam.Gestalten!“

Petra Schindler, Gemeindevertreterin

Als selbstständige Unternehmerin vereint die 1965 geborene Berlinerin seit 25 Jahren erfolgreich die Rollen der Immobilien-Sachverständigen, Maklerin und Finanzierungsberaterin. Neben ihrer beruflichen Tätigkeit engagiert sie sich intensiv für ihre Gemeinde: Sie leitet seit 2015 den Bauausschuss der Gemeinde, ist stellvertretende Vorsitzende des örtlichen Kulturvereins für Reddelich und Brodhagen e.V. Sie ist seit 2018 zuständig für Terminvergaben des Gemeindehauses. Sie ist Mutter einer erwachsenen Tochter und langjährige Einwohnerin von Reddelich. Ihr Motto „Veränderung geschieht nur, wenn auch wir loslegen zu handeln“ spiegelt sich in ihrem unermüdlichen Einsatz für die positive Entwicklung ihrer Gemeinde wider.


Laura Sitarek-Schulz, Gemeindevertreterin

  • 1974 geboren, aus Brodhagen
  • Germanistin M.A.
  • verheiratet
  • Mitglied im Kulturverein
  • Leitung der Frauensportgruppe der Gemeinde
  • Motto zur Wahl: „Gemeinsam für eine lebenswerte Gemeinde!“

Tim Wunderlich, Gemeindevertreter

Er wurde 1988 in Kühlungsborn geboren und lebt seit seinem 11. Lebensmonats in Brodhagen. Er besuchte die Realschule am Kamp in Bad Doberan und sowie eine weiterführende Schule in Rostock. Anschließend studierte er Maschinenbau und Schweißtechnik in Wismar sowie Rostock. Er ist Vater einer Tochter. und arbeitet als Projektingenieur im Anlagenbau mit Schwerpunkt in der kommunalen Wasser- und Abwasserwirtschaft.

Herr Wunderlich will sich als Gemeindevertreter für eine positive Entwicklung der Gemeinde, sowie für mehr Gemeinsamkeit in der Gemeinde einsetzten.


Rechtsgrundlage für die Arbeit der Gemeindevertretung

Die Rechte und Pflichten von Bürgermeister und Gemeindevertreter sind in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Der Eine oder Andere wird die aktuelle Fassung vielleicht nicht in seiner Bibliothek haben. Daher empfehlen wir, Konkretes in den aktuellen Gesetzestexten im „Dienstleistungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ unter der Rubrik Landesrecht nachzulesen: www.landesrecht-mv.de


Die Ausschüsse der Gemeindevertretung

Hauptausschuss
Andreas Elmer, Ausschussvorsitzender; Sven Wellach; Richard Kruth; Jenny Lehmann; Andreas Heß; Chris Ammon

Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr
Petra Schindler; Tim Wunderlich; Chris Ammon; Sven Wellach; Frank Seyer (sachkundiger Einwohner); Antje Conrad, (sachkundige Einwohnerin)

Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport
Dr. Görres Grenzdörffer; Jenny Lehmann; Maik Bergau; Laura Sitarek-Schulz; Claudia Seeger, (sachkundige Einwohnerin); Dirk Panzner (sachkundiger Einwohner);

Amtsausschuss
Im Amtsausschuss wird die Gemeinde neben dem Bürgermeister, als geborenes Mitglied, durch Richard Kruth vertreten.

Rechnungsprüfungsausschuss
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses wurden, aus pragmatischen Gründen und im Einklang mit der Kommunalverfassung, an den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Bad Doberan-Land übertragen. Reddelich ist derzeit dort nicht vertreten.


Allgemeine Grundsätze zur Arbeit von Gemeindeausschüssen

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit von Ausschüssen der Gemeindevertretungen ist die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Nachfolgender Auszug betrifft die Ausschüsse der Gemeinde.
(…)

§ 35
Hauptausschuss

(1) In hauptamtlich verwalteten Gemeinden bildet die Gemeindevertretung einen Hauptausschuss. In anderen Gemeinden kann ein Hauptausschuss gebildet werden. Die Hauptsatzung bestimmt, wie viele Mitglieder der Hauptausschuss hat und ob stellvertretende Mitglieder zu wählen sind. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Vorsitzendes Mitglied des Hauptausschusses ist der Bürgermeister. In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden hat der Bürgermeister bei der Besetzung des Hauptausschusses seine Stimme offen abzugeben. Sein Mandat ist auf den Wahlvorschlag anzurechnen, für den er gestimmt hat.

(2) Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit aller Ausschüsse der Gemeindevertretung. Er entscheidet nach den von der Gemeindevertretung festgelegten Richtlinien über die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung. Er entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch Beschluss der Gemeindevertretung oder durch die Hauptsatzung übertragen sind. Der Hauptausschuss entscheidet auch in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Gemeindevertretung aufgeschoben werden kann. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch die Gemeindevertretung.

(3) Soweit dem Hauptausschuss Personalentscheidungen zugewiesen sind, entscheidet er im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Wird kein Einvernehmen erzielt, kann die Gemeindevertretung das Einvernehmen des Bürgermeisters mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung ersetzen.

(4) Die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beigeordneten haben das Recht, den Sitzungen des Hauptausschusses beizuwohnen. Die Beigeordneten haben daneben das Recht, in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches das Wort zu verlangen. Sie sind auf Antrag der Mehrheit aller Mitglieder des Hauptausschusses zur Teilnahme verpflichtet. Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass die Sitzungen des Hauptausschusses öffentlich stattfinden. In diesem Fall gilt § 29 Absatz 5 entsprechend.

(5) Im Übrigen gelten für den Hauptausschuss § 29 Absatz 1 bis 4 und 8 sowie §§ 30, 31 Absatz 1 und 2 entsprechend.

§ 36
Beratende und weitere Ausschüsse

(1) Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden. Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse. Sie bestimmt auch, ob stellvertretende Mitglieder zu wählen sind.

(2) In jeder Gemeinde ist ein Finanzausschuss zu bilden. Die Hauptsatzung kann vorsehen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Gemeinde begleiten. In jeder Gemeinde ist ein Rechnungsprüfungsausschuss nach dem Kommunalprüfungsgesetz zu bilden. Amtsangehörige Gemeinden können den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes in Anspruch nehmen.

(3) Der Bürgermeister hat das Recht, beratend an allen Ausschusssitzungen teilzunehmen. Er ist auf Antrag der Mehrheit aller Mitglieder eines Ausschusses zur Teilnahme verpflichtet. Gleiches gilt für die Beigeordneten in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereichs.

(4) Wird ein Ausschuss neu gebildet oder vollständig neu besetzt, so lädt die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung zur ersten Ausschusssitzung ein. In dieser Sitzung werden die oder der Vorsitzende des Ausschusses sowie zwei Personen, die sie oder ihn vertreten, gewählt.

(5) Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung auch weitere sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die beratenden Ausschüsse zu berufen sind. Die Hinzuziehung von Sachverständigen ist zulässig. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner haben für die Teilnahme im Ausschuss die gleichen Rechte und Pflichten wie Mitglieder der Gemeindevertretung. §§ 24 bis 27 und 28 Absatz 2 Satz 3 gelten entsprechend.

(6) Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben das Recht, den Sitzungen der beratenden Ausschüsse beizuwohnen. Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass die Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden. In diesem Fall gelten § 17 Absatz 2, § 29 Absatz 5 und 6 sowie § 31 Absatz 3 entsprechend.

(7) Im Übrigen gelten für die beratenden Ausschüsse § 29 Absatz 1 bis 4 und 8 und §§ 30, 31 Absatz 1 und 2 entsprechend. Gesetzliche oder aufgrund dieses Gesetzes ergangene Regelungen über die Bildung und die Zuständigkeiten weiterer Ausschüsse bleiben unberührt.

(…)

Letzte Aktualisierung der Seite: 30. August 2024