In Reddelich wurde am 6. September 2015, beim Volksentscheid über die Gerichtsstrukturreform, durch den Wahlvorstand ein vorläufiges Ergebnis ermittelt.
Der Stimmbezirk 9 hat 739 Stimmberechtigte. Davon haben 240 von ihrem Wahlrecht Vorort gebrauch gemacht und 28 per Briefwahl im Vorfeld abgestimmt. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von knapp 36 Prozent. Im Reddelicher Stimmbezirk waren alle abgegebenen Stimmen gültig. 217 Stimmberechtigte votierten mit JA, 23 mit NEIN. Das ist eine Zustimmungsquote von 90,4 Prozent.
Die Stimmen der Briefwähler im Amtsbereich wurden zusammen ausgezählt. Das waren insgesamt 547, von denen nur 445 gültig waren. 332 der gültigen Stimmen votierten fü JA, 113 mit NEIN. Das ist eine Zustimmung von 74,7 Prozent. Wie die 28 Reddelicher Briefwähler abgestimmt haben, ist nicht ermittelt worden – wie es die Wahregeln vorschreiben.
Auch wenn unterstellt wird, dass alle Reddelicher Briefwähler mit JA gestimmt haben, hätte Reddelich das Ziel der Volksbefragung knapp verfehlt. Damit steht unsere Gemeinde im Einklang mit dem Rest des Landes. Dort lag die Wahlbeteiligung bei 23,7 Prozent und die Zustimmung bei 83,2 Prozent der Wähler. Mit diesem Ergebnis sind die Initiatoren des Volksentscheids gescheitert. Die Landesregierung kann beruhigt weiter reformieren.
Zur Erinnerung: Abgestimmt wurde über einen Gesetzesentwurf, der die Rücknahme der Gerichtsstrukturreform in M-V regelt. Diese strittige Reform wurde von der Landesregierung gegen den Rat von Fachleuten beschlossen und durchgesetzt.
Die genannten Ergebnisse sind vorläufig und ohne Gewähr für die Richtigkeit. Die amtlichen Endergebnisse werden durch die Landeswahlleitung bekannt gegeben.