Seit dem 11. Dezember 2012 hängt die beschlossene Satzung mit dem sperrigen Namen: Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Reddelich aus. Diese tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Satzung im vollständigen Wortlaut können Sie unter Satzungen in dieser Site nachlesen, oder direkt unter:
Die Satzung als PDF-Dokument
Mit ausgehängt ist auch nachfolgende Rechtsbelehrung:
Für die vorstehend veröffentlichte Satzung gilt:
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige- Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann jedoch jederzeit geltend gemacht werden.Rünger Bürgermeister