Der Städte- und Gemeindetag schreibt zur Ersten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern:
Die gerade erst am letzten Freitag erlassene Corona-LVO MV erfährt ihre erste Änderung durch eine heute [am 14. Mai] verkündete Änderungsverordnung, die am Donnerstag, dem 14.5.2020 in Kraft tritt. Mit der erneuten Änderung werden nun die beiden Phasen der Öffnung der Beherbergungsbetriebe für den Tourismus aus dem MV Plan 2.0 umgesetzt. Diese sehen zunächst eine Öffnung zum 18.5. für Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern und dann für den 25.5. die Öffnung für Gäste aus dem übrigen Bundesgebiet vor. Die Öffnung ist auf 60 % der Kapazitäten beschränkt und auch Gäste aus Risikogebieten aus Deutschland sollen ausgeschlossen sein. Gerade diese Regelungen stellen wieder Anforderungen an die Überprüfung. Gerade hier hatte sich der Städte- und Gemeindetag für eine einfache und in Stichproben kontrollierbare Selbsterklärung des Beherbergungsbetriebes ausgesprochen. Leider wurde dieser Anregung nicht gefolgt. Damit werden sowohl die Gesundheitsämter und auch die örtlichen Ordnungsbehörden mit weiteren Aufgaben belastet.